Mit Verordnung vom 8. Juli 1983 wurde die Wagbachniederung vom Regierungspräsidium Karlsruhe unter Naturschutz gestellt. Das Schutzgebiet umfasst eine Fläche von 225 ha und befindet sich überwiegend auf Gemarkung und im Eigentum der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen. Das Gelände erstreckt sich parallel zur B 36 und der DB Schnellbahntrasse.
Ein Teil des Schutzgebietes wurde bis 1996 von der Zuckerfabrik Waghäusel als Deponie für die beim Produktionsprozess anfallenden Rübenschlämme genutzt. Diese Klärteiche wurden jedes Jahr ab Juli abgelassen, so daß durchziehende Watvögel auf der Schlammfläche ein reiches Nahrungsangebot vorfanden.
Nach Schließung der Zuckerfabrik beabsichtigt nun die Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege in Karlsruhe anhand eines abgestimmten Bewässerungskonzeptes, die Funktionalität des Schutzgebietes aufrecht zu erhalten.
Die Wagbachniederung verdankt ihr reichhaltiges Artenspektrum jedoch nicht nur der periodisch freiliegenden Schlammfläche, sondern einem ausgedehnten Mosaik von Schilfflächen, Flachwasserzonen, abgeschiedenen Uferbereichen und landwirschaftlich extensivierten Flächen.
Das Gebiet hat eine internationale bzw. interkontinentale Funktion als Rast- und Nahrungsplatz nordeurasischer Zugvögel und internationale Bedeutung als Brutstätte mehrerer vom Aussterben bedrohter Vogelarten.
Anzahl der nach der Roten Liste Baden-Württemberg gefährdeten Tierarten im Naturschutzgebiet "Wagbachniederung".
Tierartengruppe | Arten insgesamt | Rote-Liste Arten |
Säugetiere | 27 | 5 |
Vögel | 272 | 152 |
Reptilien | 8 | 5 |
Amphibien | 14 | 10 |
Fische | 14 | 4 |
Schmetterlinge | keine Angaben verfügbar | 5 |
Käfer | 653 (davon 122 Laufkäfer) | > 33 |
Libellen | 35 | 16 |
Webspinnen | 1 | 1 |
Weichtiere | 25 | 6 |
Naturschutzgebiete:
Gebiete können aus ökologischen Gründen zur Erhaltung der dort vorhandenen Lebensgemeinschaften bestimmter Tier- und Pflanzenarten und wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit ihrer naturhaften Ausstattung durch eine Rechtsverordnung unter Naturschutz gestellt werden.
Eine solche Verordnung beschreibt den Schutzgegenstand, den Schutzzweck, die Verbote, die zulässigen Handlungen sowie die Schutz- und Pflegemaßnahmen.