Breitbandausbau: Oberhausen-Rheinhausen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Oberhausen-Rheinhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Hauptbereich

Mit weiterer Breitbandförderung des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 4,56 Mio EUR und privatwirtschaftlichem Ausbau schreitet der Landkreis Karlsruhe ins neue Glasfaserzeitalter

Kreis Karlsruhe. Es müssen nicht immer Rosen sein: Am diesjährigen Valentinstag wurden die Gemeinden Karlsbad, Pfinztal, Oberderdingen und Oberhausen-Rheinhausen zusammen mit dem Landkreis Karlsruhe und die Stadt Bad Herrenalb, die Teil der Interkommunalen Zusammenarbeit beim Breitbandausbau im Landkreis Karlsruhe ist, vom Land Baden-Württemberg gewürdigt. Digitalisierungsminister Thomas Strobl hatte Vertreter der Kommunen für die erste Übergaberunde von Landesförderbescheiden für den Breitbandausbau im Jahr 2023 nach Stuttgart geladen.

Bei der offiziellen Förderbescheidübergabe wurden Projekte, die bereits vom Bund zu 50 %  gefördert wurden, um weitere  40 % durch das Land kofinanziert. So erhält die Gemeinde Karlsbad für den  Ortsteil Langensteinbach 647.650 EUR und für Ittersbach rund 2,28 Mio. EUR für den Ausbau der sogenannten „Grauen Flecken“, also Gebiete, in denen derzeit noch keine Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s möglich ist. Oberhausen-Rheinhausen erhält für den gleichen Zweck in beiden Ortsteilen 846.209 EUR und Pfinztal 780.151 EUR für den Ausbau im Ortsteil Pfinztal. Oberdingen erhält eine Förderung von 45.000 EUR. Bad Herrenalb erhält für die Kernstadt 943.115 EUR. Gemeinsam mit der jeweiligen Bundesförderung werden die drei Kommunen mit 90 % der förderfähigen Ausgaben unterstützt.

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel zeigte sich erfreut über die Zusagen aus Stuttgart: „Mit den zusätzlichen Landesmitteln können wir den Glasfaserausbau deutlich voranbringen und Bereiche mit einer Versorgung von weniger als 100 Mbit/s an das kommunale Glasfasernetz anbinden.“ Zusammen mit den Ausbauankündigungen privater Telekommunikationsunternehmen führen die Städte und Gemeinden zusammen mit dem Landkreis Karlsruhe das Glasfasernetz konsequent bis ans „letzte Haus in den Städten und Gemeinden“. „Ziel des Landkreises ist es - wo rechtlich möglich - flächendeckend für einen Glasfaserausbau zu sorgen. Wir befinden uns in engem Austausch auch mit privaten Telekommunikationsunternehmen und streben einen abgestimmten und ressourcenschonenden Glasfaserausbau an“, betont der Landrat. Aus seiner Sicht könne niemand Interesse haben, gegenseitig die neu geschaffenen Glasfaserinfrastrukturen zu überbauen. Die ohnehin knappen Ressourcen sollen zielgerichtet eingesetzt und flächendeckend über den Landkreis Karlsruhe verteilt werden. „Hierzu sind wir auch mit den privaten Telekommunikationsunternehmen im Gespräch“ so der Landrat.

Aktuelle Informationen zum Breitbandausbau in der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen

Veröffentlicht am:

Das Gewerbegebiet „Weiherweg“ in Oberhausen-Rheinhausen wird mit gigabitfähiger Infrastruktur flächendeckend erschlossen werden.

Die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Gemeindegebiet gibt es FTTB/H-Masterplanungen. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Masterplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das Ausbaugebiet „Gewerbegebiet Wieherweg“ wurden Fördermittel des Bundes beantragt und bewilligt (Az 3-19 11BW200199). Fördermittel des Landes zur Kofinanzierung wurden ebenfalls beantragt und bewilligt.

 

Ausbaugebiet

Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich vom POP Philippsburg beim Kreisverkehr mit der Anbindung an das bestehende Backbonenetz und einer Neubautrasse entlang der L555 über den neu zu errichtenden POP bei der Gemeinschaftsschule in der Marienstraße Oberhausen bis ins Gewerbegebiet am Nordwestrand in Oberhausen. Das Gewerbegebiet soll flächendeckend mit FTTB-Hausanschlüssen ausgebaut werden. Eine Übersicht des Ausbaugebiets mit Zuführung und Lage des POP-Standortes ist in Abbildung 1 dargestellt. Die Trassenlänge des Backbones vom POP Philippsburg Ost (BLK155) bis zum POP Oberhausen (BLK074) beträgt ca. 4.300 Meter, wovon auf ca. 700 Meter bereits Bestandsrohre vorhanden sind. Die Trassenlänge des Accessnetz vom POP Oberhausen bis vor die Gebäude im Ausbaugebiet beträgt ca. 3.800 Meter (Längstrassen ohne Hausanschlusstrassen). Davon wurden in der Zuführung bereits ca. 500 Meter im Rahmen einer kürzlich stattgefundenen Mitverlegungsmaßnahme realisiert.

Im Ausbaugebiet sollen insgesamt ca. 83 Gebäude mit einem APL erschlossen werden.

Die Gesamtbaumaßnahme ist in 8 Abschnitte gegliedert. Insgesamt müssen in allen Abschnitten alle Rohrverbände gemäß FTTB-Masterplan und den zusätzlichen Reserven gemäß Vorgaben Materialkonzept 4.1 des Bundes für Backbone und FTTB erstellt werden.

Zur Übersichtskarte des Ausbaugebiets gelangen Sie hier.

 

Ausbaustand

Mit den Erschließungsmaßnahmen wurde am Montag, 18.07.2022 begonnen. Am Donnerstag, 28.07.2022 findet der offizielle „Spatenstich“ hierzu statt.

 

Zeitplan

Das Gesamtprojekt soll bis innerhalb von 12 Monaten nach Zuschlagserteilung fertig gestellt sein. Der Auftragnehmer soll gemäß folgender zeitlicher Meilensteinplanung ein schlüsselfertiges passives Netz übergeben:

  • 4 Wochen nach Zuschlagserteilung unter der aufschiebenden Bedingung des endgültigen Förderbescheids: Übergabe der notwendigen Unterlagen & Pläne nach GIS-Nebenbestimmungen zur Beantragung der Zuwendung in endgültiger Höhe.
  • 6 Monate nach endgültiger Zuschlagserteilung: Vollständiger Abschluss aller Planungen
  • 12 Monate nach Zuschlagserteilung: Übergabe der kompletten schlüsselfertigen betriebsbereiten passiven Infrastruktur an den Auftraggeber sowie Übergabe der Planungsdaten entsprechend den einschlägigen GIS-Nebenbestimmungen (shape Dateien)
 

Infobereiche