Gemeindenachrichten: Oberhausen-Rheinhausen

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Amtliche Bekanntmachungen und Umfragen

Artikel vom 28.06.2022

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen

Veröffentlicht am:

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen für die Amtszeit vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Philippsburg und den Strafkammern des Landgerichts Karlsruhe

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen hat in der Sitzung am 23. Mai 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Karlsruhe und das Amtsgericht Philippsburg gefasst.

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von Dienstag, 30. Mai 2018 bis Mittwoch, 07. Juni 2023 zu jedermanns Einsicht beim Büro des Bürgermeisters, Zimmer 33, 2. OG im Rathaus Oberhausen
während den Öffnungszeiten 
aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Oberhausen-Rheinhausen, 26. Mai 2023

gez. Manuel Scholl, Bürgermeister

Ortsübliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplanes "Erlengewann-Viehtriebgewann"

Veröffentlicht am:

Öffentliche Bekanntmachung - Allgemeinverfügung zur Sperrung der Grill- und Feuerstellen im Landkreis

Veröffentlicht am:

Fuchsräude in der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen

Veröffentlicht am:

Im Bereich der Baggerseen Erlichsee wurden verendete Füchse gefunden, welche an den Folgen der Räude gestorben sind.

Sollte ein erkrankter oder gar verendeter Fuchs entdeckt werden, melden Sie sich bitte umgehend bei der Ortspolizeibehörde Oberhausen-Rheinhausen unter der Rufnummer 07254/503-0 oder per E-Mail unter ordnungsamt(@)oberhausen-rheinhausen.de

Bei der Räude handelt es sich um eine ansteckende, parasitäre Hauterkrankung, ausgelöst durch Grabmilben (Sarcoptes cani). Die Milben sind obligate Parasiten und außerhalb eines Wirtstieres nur wenige Tage überlebensfähig. Die Übertragung erfolgt daher meistens durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren. Gefährdet können Hunde und Katzen, aber auch Pferde und andere Weidetiere sein. Es ist ratsam, den unbeobachteten Freilauf im Bereich seiner Haustiere zum jetzigen Zeitpunkt einzuschränken.

Menschen könnten sich an der Räude nicht anstecken. Bei der Räude sei der Mensch ein sogenannter Fehlwirt und habe, wenn überhaupt, nur schwache Symptome. Denn die Räudemilben fühlten sich in der menschlichen Haut zum Glück nicht wohl. Hunde hingegen könnten sich durch den Kontakt zu Füchsen beziehungsweise Fuchsbauten mit der Räude anstecken und erkranken.

Der Parasit legt seine Eier in die Haut des Wirtstieres. Die Milben vermehren sich binnen kurzer Zeit zu Millionen nur unter dem Mikroskop sichtbaren Individuen. Dies führt zu starken Haut- und Juckreizungen mit erheblichen Kratzverletzungen und zum Fellverlust. Als Folge entstehen Sekundärkrankheiten wie Entzündungen, schmierige Hautpartien und schorfige Wunden. In der Regel führt die Krankheit bei einem unbehandelten Tier innerhalb von drei Monaten zum Tode.

Gemeindeverwaltung Oberhausen-Rheinhausen
- Bürgerbüro -

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