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Oberhausen-Rheinhausen

Amtliche Bekanntmachungen und Umfragen

Artikel vom 28.06.2022

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „dm Verteilzentrum Waghäusel“ im Verfahren nach § 13a BauGB

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „dm Verteilzentrum Waghäusel“ im Verfahren nach § 13a BauGB;

Hier:

  • Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • Billigung des Entwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
  1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Die Gemeinderäte der Stadt Waghäusel sowie der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen haben am 23.10.2023 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „dm Verteilzentrum Waghäusel“ gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Verfahren nach § 13a BauGB. Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Da sich der Geltungsbereich auf die Gemarkungen von Oberhausen-Rheinhausen und Waghäusel bezieht, ist das Verfahren in beiden Kommunen parallel zu führen. Dies bezieht sich auch auf entsprechende Beschlüsse.

Das Plangebiet liegt im Westen von Waghäusel und östlich der Landesstraße L560 direkt auf der Grenze der Gemarkungen von Waghäusel und Oberhausen. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches umfasst die Flurstücke Nr. 3/18, 3/19, 6095/1, 6095/2 und 6095/3 in der Gemarkung Waghäusel sowie die Flurstücke Nr. 3750, 3750/5, 3750/8 und 3871 in der Gemarkung Oberhausen mit einer Fläche von ca. 9,7 ha.

 

Hier für den Geltungsbereich klicken

Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften
„dm Verteilzentrum Waghäusel “ (ohne Maßstab)

In der Carl-Schurz-Allee 1, 68753 Waghäusel besteht ein Verteilzentrum der dm-drogerie markt GmbH + Co. KG. Das Verteilzentrum liegt teilweise auf der Gemarkung der Großen Kreisstadt Waghäusel als auch der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen. Planungsrechtlich ist der Bestand über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „DM Verteilzentrum Süd“ gesichert.

Aktuell plant dm die Errichtung einer Heizzentrale auf dem Betriebsgelände, um so die Beheizung der eigenen Gebäude nachhaltiger betrieben zu können. Weiterhin ist in Zukunft die Errichtung eines Hochregallagers auf einem benachbarten Grundstück vorgesehen, was für die Entwicklung des Standortes essenziell ist.

Die Errichtung der Heizzentrale wäre planungsrechtlich nicht aus dem bestehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan entwickelbar. Ähnliches gilt für das geplante Hochregallager. Dieses liegt innerhalb des bestehenden Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hammelsäcker - Südzucker“, dessen aktuell festgesetzte maximale Firsthöhe der Errichtung eines Hochregallagers nicht entspricht.

Um die beiden geplanten Vorhaben umsetzen zu können, aber auch um zukünftig bei der Entwicklung des Standortes einen größeren Spielraum zu haben, wird die Aufstellung eines Angebotes-Bebauungsplanes angestrebt. Dieser soll den gesamten Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „DM Verteilzentrum Süd“ sowie Teile des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hammelsäcker - Südzucker“ sowie des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Eremitage – Teilgebiet I“ umfassen. Letzterer beinhaltet Flächen, welche aktuell vom dm als Parkplatz genutzt werden. Im Sinne einer gesamtheitlichen Planung soll der entsprechende Teil in den neuen Bebauungsplan integriert werden, so dass als planungsrechtliche Grundlage für das Betriebsgelände des dm nur noch ein einzelner Plan gilt.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes „dm Verteilzentrum Waghäusel“ ist es somit, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben zu schaffen.

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes muss für eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung nach § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich sein. Mit dem Bebauungsplan soll zum einen ein planungsrechtlicher Rahmen gesetzt werden. Zum anderen soll eine geordnete, städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden, die der städtebaulichen Gesamtkonzeption der Gemeinde entspricht und den Anforderungen an die örtlichen Gegebenheiten genügt.

Im vorliegenden Fall ergibt sich das Planungserfordernis aus der notwendigen Betrieblichen Erweiterung des dm sowie auch der notwendigen Optimierung der Wärmeversorgung.

Der Bebauungsplan kann als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB („Bebauungsplan der Innenentwicklung“) aufgestellt werden.

 

  1. Billigung des Entwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeinderäte der Stadt Waghäusel sowie der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen haben am 23.10.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „dm Verteilzentrum Waghäusel“ gebilligt und die Verwaltungen beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes entspricht dem unter Punkt „a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB“ genannten.

Da sich der Geltungsbereich auf die Gemarkungen von Oberhausen-Rheinhausen und Waghäusel bezieht, ist das Verfahren in beiden Kommunen parallel zu führen. Dies bezieht sich auch auf entsprechende Beschlüsse.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften wird in der Zeit von

Montag, 06.11.2023 bis einschließlich Mittwoch, 13.12.2023

auf der Homepage der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen (www.oberhausen-rheinhausen.de) sowie über das zentrale Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.de) abrufbar sein.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen (Josefshaus / Bauamt / Schützenstraße 3, 68794 Oberhausen-Rheinhausen) zu den üblichen Öffnungszeiten einzusehen.

Dienststunden sind: Montag 7.15 – 12.15 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Dienstag 8.30 – 12.15 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.30 – 12.15 Uhr sowie Donnerstag 8.30 – 12.15 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr.

Der Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „dm Verteilzentrum Waghäusel“ umfasst:

  • Satzungen
  • Zeichnerischer Teil 
  • Textteil, bestehend aus planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen
  • Begründung
  • Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASVP)
  • Vorprüfung des Einzelfalls

Jeweils in der Fassung vom 14.09.2023

  • Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 UVPG im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Warmwasser

in der Fassung vom 16.05.2023

Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassende Erklärung nach § 10a BauGB sowie von der Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen gegenüber der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen elektronisch, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, abgegeben werden.

Kontaktdaten lauten:

  • E-Mail: bauamt@oberhausen-rheinhausen.de
  • Postalische Anschrift: Bauamt / Adlerstraße 3, 68794 Oberhausen-Rheinhausen
  • Fax: 07254 503-400
  • Mündliche Vorsprache / zur Niederschrift: Bauamt / Schützenstraße 3, 68794 Oberhausen-Rheinhausen / Tel.nr. 07254 503-0

 

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen, den (25.10.2023)                                                        

                                                          

 gez.

Manuel Scholl

Bürgermeister

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes "Erlengewann-Viehtriebgewann" nach §71 BauGB

Erneuerung Trinkwasserleitungen im Händel- und Lisztweg Baustartankündigung

Veröffentlicht am:

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

hiermit möchten wir Sie über den Baustart der Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der Trinkwasserleitungen im Bereich des Händel- und Lisztwegs informieren.

 

Die Bauarbeiten werden in drei Abschnitten durchgeführt, diese können dem obenstehenden Plan entnommen werden. Der erste Abschnitt soll noch im laufenden Jahr 2023 abgeschlossen werden.

Die Ausführung ist vom 27.11.2023 bis zum 20.12.2023 und vom 15.01.2024 bis zum 14.02.2023 geplant.

Im Rahmen der Erneuerung der Trinkwasserleitungen werden ebenfalls bei Bedarf die Hausanschlüsse ersetzt. Diesbezüglich erhalten die Anwohner vorab per Einwurfzettel weitere Informationen.

Bei eventuell aufkommenden Rückfragen können Sie sich gerne an das Bauamt der Gemeindeverwaltung unter 07254 503 240, bauamt@oberhausen-rheinhausen oder Vorort in der Schützenstraße 3, wenden.

 

Wir wünschen eine frohe Vorweihnachtszeit!

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bauamt

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