Lärmaktionsplanung der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen
Beschlussfassung des Lärmaktionspans gem. § 47d Abs. 2 und 7 BImSchG
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen hat am 23.07.2018 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten.
Der Lärmaktionsplan wurde aufgrund fehlender erheblicher Betroffenheiten der Bevölkerung aus dem Straßen- und Schienenverkehrslärm ohne weitere Maßnahmen beschlossen. Nachstehend finden Sie den vom Büro Modus Consult aus Karlsruhe erstellte Lärmaktionsplan.
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