Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!

 

Bei einer Beprobung des Trinkwassers wurde an einer Stelle im Trinkwassernetz der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen das Pseudonomas-Bakterium „Pseudonomas aeruginosa (Krankenhauskeim, der Atemwege und Lunge befallen kann) nachgewiesen.

In Absprache mit dem Gesundheitsamt Karlsruhe ergehen sicherheitshalber folgende Hinweise:

  • Immungeschwächte Personen, sollen das Leitungswasser vor dem Verzehr bzw. vor der Nutzung vorsichtshalber abkochen.
  • Weiterhin soll für die Reinigung von offenen Wunden ebenfalls nur abgekochtes Wasser verwendet werden.

Wir würden vorsichtshalber empfehlen, auch für die Zubereitung von Säuglingsnahrung das Wasser abzukochen. Ab Montag, 17.08.2026 erfolgt zusätzlich zur Vorbeugung auf Anordnung durch das Gesundheitsamt eine Chlorung zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung.

 

Status am 03.09.2026
Die Ergebnisse der letzten Wasserbeprobung liegen nun vor. Die Keimzahlen sind weiter zurückgegangen, die Desinfektion durch Chlor zeigt Wirkung. Das Wasser wird weiterhin engmaschig beprobt. Die Leitungen werden weiter gespült.

Das Wasser kann von gesunden Menschen weiterhin bedenkenlos getrunken werden. Die Chlorkonzentration liegt im zulässigen Bereich nach der Trinkwasser VO und wird derzeit leicht reduziert.

Die Empfehlungen des Gesundheitsamtes gelten weiter.

Wir informieren, sobald es neue Erkenntnisse gibt.

 

Status am 27.08.2026
Nachdem die Ergebnisse der letzten Beprobung vorliegen, wird auf Weisung des Gesundheitsamtes das Wasser weiterhin gechlort. Die Proben waren an einer Probenentnahmestelle weiterhin mit geringen Keimzahlen belastet. Die Chlorung wird fortgesetzt, bis das Gesundheitsamt anderweitige Weisung erlässt. Dies wird voraussichtlich noch mindestens bis 04.09.2026 der Fall sein. Das Wasser wird engmaschig beprobt. Von der Probenentnahme bis zum Ergebnis dauert es in der Regel 48 Stunden. Es wurde nun begonnen, die Leitungen im Neubaugebiet, die keine Verbindung zum übrigen Netz haben, zu desinfizieren. Die Leitungen werden weiterhin gespült. Es liegen keine Rohrbrüche vor.

Das Wasser kann von gesunden Menschen weiterhin bedenkenlos getrunken werden. Die Chlorkonzentration liegt im zulässigen Bereich nach der Trinkwasser VO.

Die Empfehlungen des Gesundheitsamtes gelten weiter.

Wir informieren, sobald es neue Erkenntnisse gibt.

 

Status am 20.08.2026, 15:00 Uhr
Nach Prüfung der Wasserqualität durch das Gesundheitsamt wurde eine stabile Desinfektionslage festgestellt. Die Keimzahl hat sich nicht erhöht, sondern ist immer noch im Minimalbereich.
Die Chlorung bleibt weiter bestehen, die nächste Mikrobiologische Untersuchung findet am Dienstag, 25.08.2026 statt. Das Wasser kann, wie bisher, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Gesundheitsamtes verwendet werden.

 

Status am 20.08.2026, 10:00 Uhr
Die Chlorung zeigt Erfolg. Das Chlor hat das Ortsnetz, vom Wasserwerk in Oberhausen kommend, durchdrungen und ist an der Probeentnahmestelle Tullahalle in Rheinhausen nachweisbar.
Die Chlorung wird fortgesetzt bis die vom Gesundheitsamt geforderte Chlorsättigung im Wasser erreicht ist. Gleichzeitig werden sämtliche Hydranten im Ortsnetz nach und nach geöffnet und gespült um eine weitere Verteilung des Chlors zu ermöglichen.

Die Empfehlungen des Gesundheitsamtes gelten weiter bis sie offiziell durch das Gesundheitsamt aufgehoben werden.

 

Status am 19.08.2026
Die Chlorung findet nun seit Montag statt. Das Wasser im Ortsnetz wird im Rahmen der zulässigen Werte der Trinkwasserverordnung mit Chlor versetzt. Aufgrund der Selbstzehrung des Netzes (Chlorverbrauch durch chemische Reaktion) wird das Chlor im Trinkwasser vermutlich erst nach einiger Zeit geruchlich feststellbar sein. Die Desinfektionswirkung hat aber bereits eingesetzt. Die Gemeinde ist in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und beprobt das Leitungsnetz engmaschig.
Die Spülung von Hydranten wird für die Bevölkerung sichtbar, wenn Wasser auf die Straße läuft. Es handelt sich hierbei nicht um Rohrbrüche, sondern um kontrolliertes Spülen der Leitungen.

Bei der Chlorung kann es zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen. Gesundheitliche Bedenken bestehen hierbei nicht.

 

Status am 18.08.2026
Ab Dienstag, 18.08.2026, werden im Gemeindegebiet die Hydranten gespült. Bitte achten Sie darauf, die Hydranten in dieser Zeit nicht zuzuparken, damit die Arbeiten problemlos durchgeführt werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Wir werden Sie selbstverständlich über alle weiteren Maßnahmen unverzüglich auf dem Laufenden halten und bedanken uns für Ihr Verständnis.

 

Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen
Adlerstraße 3
68794 Oberhausen-Rheinhausen

 

Dienstleistungen: Oberhausen-Rheinhausen

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EU-Heimtierausweis (Pet Passport) beantragen

Der Heimtierausweis ist ein für Reisen mit Heimtieren innerhalb der Europäischen Union (EU) notwendiges Reisedokument für Katzen, Hunde und Frettchen.

Er enthält unter anderem folgende Angaben:

  • Halterin oder Halter des Tieres
  • Beschreibung des Tieres
  • Kennzeichnung des Tieres (Art und Datum der Kennzeichnung sowie Kennzeichnungsnummer)
  • Tollwutimpfung (Gültigkeit)
  • Bestätigung eines ausreichenden Testergebnisses der Titrierung von Tollwutantikörpern
    als Nachweis der Wirksamkeit der Tollwutimpfung, wenn Reisen in nicht gelistete Drittländer beabsichtigt sind
  • weitere Impfungen oder Behandlungen, zum Beispiel gegen Echinokokken

Auch wenn Sie nicht planen, mit Ihrem Heimtier zu verreisen, können Sie einen Heimtierausweis ausstellen lassen, da dort auch alle Impfungen eingetragen werden können und damit ein separater Impfpass nicht mehr notwendig ist.

Hinweise:

  • Seit dem 29. Dezember 2014 dürfen bei der Erstausstellung nur noch solche Heimtierausweise verwendet werden, welche den neuen Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 entsprechen.
  • Die vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellten "alten" Heimtierausweise nach dem Muster der Entscheidung 2003/803/EG behalten ihre Gültigkeit.
  • Ausschließlich dazu ermächtigte Tierärzte dürfen Heimtierausweise ausstellen.

Voraussetzungen

Tiere, für die ein Heimtierausweis ausgestellt werden soll, müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.

Verfahrensablauf

Bevor der Heimtierausweis ausgestellt werden kann, muss das Tier vom Tierarzt eindeutig identifiziert werden. Ist noch keine Kennzeichnung vorhanden, nimmt der Tierarzt diese vor und stellt den Heimtierausweis aus.

Die Kennzeichnung eines Heimtieres muss durch Einsetzen eines Transponders erfolgen. Vor dem 3. Juli 2011 durchgeführte, noch eindeutig lesbare Tätowierungen behalten ihre Gültigkeit.

Die Kennzeichnung durch Transponder muss vor dem Ausstellen des Heimtierausweises erfolgen. Derzeit ist im Rahmen der Ausstellung eines Heimtierausweises die Kennzeichnung mittels Transponders dem ermächtigten Tierarzt vorbehalten

In dem neuen Heimtierausweis muss der Tierhalter bei der Erstausstellung durch Unterschrift die
Tierhalterdaten bestätigen. Es sind auch die Kontaktdaten des ermächtigten Tierarztes,
der den Heimtierausweis ausgestellt hat, enthalten. Die Angaben zur Kennzeichnung des Tieres
werden durch Laminieren im neuen Heimtierausweis gesichert.

Hinweis: In den neuen EU-Heimtierausweis kann der Tierarzt auch die schon bestehenden Impfungen übertragen.

Fristen

keine

Unterlagen

  • EU-einheitliches Heimtierausweismuster: Dieses Muster liegt in der Regel jedem Tierarzt vor, der zur Ausstellung des Heimtierausweises ermächtigt ist.
  • gegebenenfalls Impfpass des Tieres, um schon erfolgte Impfungen in den Heimtierausweis übertragen zu lassen

Kosten

Die Kosten für die Ausstellung eines Heimtierausweises können unterschiedlich hoch sein, je nachdem, ob das Tier erst noch geimpft oder gekennzeichnet werden muss oder nicht.

Die Kosten je nach Leistung, die vom Tierarzt erbracht wird, richten sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte. Diese können Sie auf den Internetseiten der Bundestierärztekammer nachlesen.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

ein Tierarzt, der eine entsprechende Ermächtigung besitzt

Hinweis: In der Regel sind alle niedergelassenen Tierärzte in Baden-Württemberg zum Ausstellen von Heimtierausweisen ermächtigt.

Vertiefende Informationen

Die genauen Bestimmungen zur Ein- und Ausreise mit Heimtieren können Sie im Kapitel "Einfuhr und Reiseverkehr" nachlesen.

Freigabevermerk

13.09.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Infobereiche