Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!

 

Bei einer Beprobung des Trinkwassers wurde an einer Stelle im Trinkwassernetz der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen das Pseudonomas-Bakterium „Pseudonomas aeruginosa (Krankenhauskeim, der Atemwege und Lunge befallen kann) nachgewiesen.

In Absprache mit dem Gesundheitsamt Karlsruhe ergehen sicherheitshalber folgende Hinweise:

  • Immungeschwächte Personen, sollen das Leitungswasser vor dem Verzehr bzw. vor der Nutzung vorsichtshalber abkochen.
  • Weiterhin soll für die Reinigung von offenen Wunden ebenfalls nur abgekochtes Wasser verwendet werden.

Wir würden vorsichtshalber empfehlen, auch für die Zubereitung von Säuglingsnahrung das Wasser abzukochen. Ab Montag, 17.08.2026 erfolgt zusätzlich zur Vorbeugung auf Anordnung durch das Gesundheitsamt eine Chlorung zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung.

 

Status am 03.09.2026
Die Ergebnisse der letzten Wasserbeprobung liegen nun vor. Die Keimzahlen sind weiter zurückgegangen, die Desinfektion durch Chlor zeigt Wirkung. Das Wasser wird weiterhin engmaschig beprobt. Die Leitungen werden weiter gespült.

Das Wasser kann von gesunden Menschen weiterhin bedenkenlos getrunken werden. Die Chlorkonzentration liegt im zulässigen Bereich nach der Trinkwasser VO und wird derzeit leicht reduziert.

Die Empfehlungen des Gesundheitsamtes gelten weiter.

Wir informieren, sobald es neue Erkenntnisse gibt.

 

Status am 27.08.2026
Nachdem die Ergebnisse der letzten Beprobung vorliegen, wird auf Weisung des Gesundheitsamtes das Wasser weiterhin gechlort. Die Proben waren an einer Probenentnahmestelle weiterhin mit geringen Keimzahlen belastet. Die Chlorung wird fortgesetzt, bis das Gesundheitsamt anderweitige Weisung erlässt. Dies wird voraussichtlich noch mindestens bis 04.09.2026 der Fall sein. Das Wasser wird engmaschig beprobt. Von der Probenentnahme bis zum Ergebnis dauert es in der Regel 48 Stunden. Es wurde nun begonnen, die Leitungen im Neubaugebiet, die keine Verbindung zum übrigen Netz haben, zu desinfizieren. Die Leitungen werden weiterhin gespült. Es liegen keine Rohrbrüche vor.

Das Wasser kann von gesunden Menschen weiterhin bedenkenlos getrunken werden. Die Chlorkonzentration liegt im zulässigen Bereich nach der Trinkwasser VO.

Die Empfehlungen des Gesundheitsamtes gelten weiter.

Wir informieren, sobald es neue Erkenntnisse gibt.

 

Status am 20.08.2026, 15:00 Uhr
Nach Prüfung der Wasserqualität durch das Gesundheitsamt wurde eine stabile Desinfektionslage festgestellt. Die Keimzahl hat sich nicht erhöht, sondern ist immer noch im Minimalbereich.
Die Chlorung bleibt weiter bestehen, die nächste Mikrobiologische Untersuchung findet am Dienstag, 25.08.2026 statt. Das Wasser kann, wie bisher, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Gesundheitsamtes verwendet werden.

 

Status am 20.08.2026, 10:00 Uhr
Die Chlorung zeigt Erfolg. Das Chlor hat das Ortsnetz, vom Wasserwerk in Oberhausen kommend, durchdrungen und ist an der Probeentnahmestelle Tullahalle in Rheinhausen nachweisbar.
Die Chlorung wird fortgesetzt bis die vom Gesundheitsamt geforderte Chlorsättigung im Wasser erreicht ist. Gleichzeitig werden sämtliche Hydranten im Ortsnetz nach und nach geöffnet und gespült um eine weitere Verteilung des Chlors zu ermöglichen.

Die Empfehlungen des Gesundheitsamtes gelten weiter bis sie offiziell durch das Gesundheitsamt aufgehoben werden.

 

Status am 19.08.2026
Die Chlorung findet nun seit Montag statt. Das Wasser im Ortsnetz wird im Rahmen der zulässigen Werte der Trinkwasserverordnung mit Chlor versetzt. Aufgrund der Selbstzehrung des Netzes (Chlorverbrauch durch chemische Reaktion) wird das Chlor im Trinkwasser vermutlich erst nach einiger Zeit geruchlich feststellbar sein. Die Desinfektionswirkung hat aber bereits eingesetzt. Die Gemeinde ist in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und beprobt das Leitungsnetz engmaschig.
Die Spülung von Hydranten wird für die Bevölkerung sichtbar, wenn Wasser auf die Straße läuft. Es handelt sich hierbei nicht um Rohrbrüche, sondern um kontrolliertes Spülen der Leitungen.

Bei der Chlorung kann es zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen. Gesundheitliche Bedenken bestehen hierbei nicht.

 

Status am 18.08.2026
Ab Dienstag, 18.08.2026, werden im Gemeindegebiet die Hydranten gespült. Bitte achten Sie darauf, die Hydranten in dieser Zeit nicht zuzuparken, damit die Arbeiten problemlos durchgeführt werden können. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Wir werden Sie selbstverständlich über alle weiteren Maßnahmen unverzüglich auf dem Laufenden halten und bedanken uns für Ihr Verständnis.

 

Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen
Adlerstraße 3
68794 Oberhausen-Rheinhausen

 

Dienstleistungen: Oberhausen-Rheinhausen

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Persönliche Arbeitslosigkeit melden

Wenn Sie sich arbeitslos melden, gilt das Arbeitslosengeld grundsätzlich als beantragt, es sei denn, Sie geben eine abweichende Erklärung ab. Für den Antrag auf Arbeitslosengeld sind gesonderte Unterlagen erforderlich.

Es ist daher wichtig, dass Sie spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit in die für Sie zuständige Arbeitsagentur kommen, um sich persönlich arbeitslos zu melden. Sie können sich auch schon früher persönlich arbeitslos melden. Dies ist rechtswirksam jedoch frühestens 3 Monate, bevor Sie arbeitslos werden, möglich.

Beachten Sie: Das Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag gezahlt, an dem Sie sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

Es ist kein Problem, wenn die Agentur für Arbeit zum Beispiel an Wochenenden oder Feiertagen geschlossen ist und Sie sich deswegen nicht am 1. Tag nach dem Ende Ihrer Beschäftigung persönlich arbeitslos melden können. Wenn Sie sich am nächsten Tag, an dem die Agentur für Arbeit wieder geöffnet ist, persönlich arbeitslos melden, gilt Ihre Arbeitslosmeldung rückwirkend.

Wird Ihre Arbeitslosigkeit mehr als 6 Wochen lang unterbrochen, zum Beispiel, weil Sie einen Job gefunden haben oder ein Praktikum machen, dann ist Ihre Arbeitslosmeldung nicht mehr gültig. Wenn Sie danach wieder arbeitslos sind, müssen Sie sich erneut persönlich arbeitslos melden.

Die Wirkung der Arbeitslosmeldung erlischt, wenn Sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen – unabhängig von deren Dauer – und dies Ihrer Agentur für Arbeit nicht unverzüglich mitgeteilt haben.

Wenn Sie vorübergehend arbeitsunfähig sind und die Agentur für Arbeit am 1. Tag Ihrer Genesung nicht geöffnet ist, sollten Sie sich spätestens am letzten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit arbeitslos melden. Sonst könnten Ihnen Nachteile entstehen.

Wenn Sie Krankengeld beziehen und Ihre Krankenkasse Ihnen mitgeteilt hat, dass dieser Anspruch ausläuft und Sie Ihre bisherige Beschäftigung nicht wieder aufnehmen können, ist eine persönliche Arbeitslosmeldung auch möglich, wenn Sie weiterhin krankgeschrieben sind.

Wenn Sie krank oder anderweitig gesundheitlich eingeschränkt sind und sich nicht persönlich arbeitslos melden können, dann können Sie auch eine Vertretungsperson bestimmen, die das für Sie erledigt. Sie müssen sich dann aber unverzüglich persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit melden, sobald der Grund für Ihre Verhinderung entfallen ist.

Ab dem 1. Januar 2022 können Sie sich auch elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden.

Voraussetzungen

Sie sind arbeitslos oder Sie werden innerhalb der nächsten 3 Monate voraussichtlich arbeitslos.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist:

  • Sprechen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit zu den Öffnungszeiten vor und bringen Sie ein Ausweisdokument mit aktueller Meldeadresse mit, zum Beispiel Ihren Personalausweis. Sie brauchen keinen Termin zu vereinbaren.
  • Sie erhalten die erforderlichen Informationen für die Beantragung von Arbeitslosengeld und einen Termin mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.

Fristen

Um Nachteile zu vermeiden, sollten Sie sich spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden.

Unterlagen

  • Personalausweis mit aktueller Meldeadresse
  • Pass/Ersatzdokument in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung
  • ab 1. Januar 2022 für die elektronische Arbeitslosmeldung: Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, eines elektronischen Aufenthaltstitels oder einer eID- Karte

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel etwa 10 Minuten.

Rechtsgrundlage

Zuständigkeit

Die Agentur für Arbeit, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist

Freigabevermerk

Stand: 17.01.2022

Verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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