Dienstleistungen: Oberhausen-Rheinhausen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Oberhausen-Rheinhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Hauptbereich

Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung beantragen

Die Soziale Entschädigung unterstützt Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt, eine gesundheitliche Schädigug erlitten haben, bei der Bewältigung der dadurch entstandenen Folgen.

Voraussetzungen

Wenn Sie als Folge einer Gewalttat, den Auswirkungen des zweiten Weltkriegs, in Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes oder einer bestimmten Impfung in Ihrer Gesundheit geschädigt wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten. Die Soziale Entschädigung unterstützt Menschen, die Opfer von schädigenden Ereignissen geworden sind, bei der Bewältigung der dadurch entstandenen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen.

Verfahrensablauf

Nach Antragseingang prüft das Versorgungsamt, ob ein schädigendes Ereignis im Sinne des Sozialen Entschädigungsrechts ( Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XIV ) vorliegt. Kann dies bejaht werden, werden die gesundheitlichen Folgen anhand beizuziehender ärztlicher Befunde erhoben und gegebenenfalls im Anschluss durch ein versorgungsärztliches Kausalitätsgutachten bewertet. Hierüber erhalten Sie eine bewilligende oder ablehnende Verwaltungsentscheidung. Im Falle einer positiven Entscheidung können im Anschluss nach Prüfung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse weitere Leistungen in Betracht kommen.

Fristen

Keine

Wenn Sie innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Schädigung einen Antrag stellen, können Sie bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen Leistungen ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Schädigung erhalten. Bei einer späteren Antragstellung können Leistungen frühestens ab Antragsmonat gewährt werden.

Unterlagen

Im Sozialverwaltungsverfahren besteht der sogenannteAmtsermittlungsgrundsatz, das heißt das Versorgungsamt leitet ein eigenes Verfahren zur Ermittlung der wesentlichen Umstände zur Prüfung Ihres Anspruchs ein. In diesem Verfahren werden durch das Versorgungsamt Unterlagen von anderen Stellen (zum Beispiel Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte) beigezogen, soweit Sie diese Stellen von ihrer Schweigepflicht entbunden haben. Sie können unterstützen und Ihr Verfahren beschleunigen, indem Sie dem Versorgungsamt diese Unterlagen selbst zur Verfügung stellen. Dies können sein: Nachweise über die Gewalttat (zum Beispiel Polizeiberichte, Gerichtsentscheidungen), medizinische Unterlagen zur gesundheitlichen Schädigung (ärztliche Atteste, Nachweise, Bescheinigungen, Berichte). Bei Impfungen: Nachweise zu Ihrer Impfung sowie zu den von Ihnen geltend gemachten Impfschäden.

Kosten

Keine

Sonstiges

Leistungen der Schnellen Hilfen können Sie bereits vor der Anerkennung in Anspruch nehmen. Dies sind Sitzungen in einer Traumaambulanz und Leistungen des Fallmanagements Ihres Versorgungsamts. Wenden Sie sich für weitere Informationen an das Versorgungsamt im Landratsamt Ihres Wohnsitzes.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XIV):

  • § 4 Anspruch auf Leistungen für Geschädigte
  • § 6 Anspruch auf Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende

Zuständigkeit

Das Versorgungsamt im Landratsamt Ihres Wohnsitzes

Vertiefende Informationen

Wenn Sie aufgrund eines schädigenden Ereignisses,einen Gesundheitsschaden erlitten haben und das Ereignis, sowie dessen Folgen, anerkannt wurden, können Sie bestimmte Leistungen erhalten. Ein schädigendes Ereignis kann zum Beispiel eine körperliche oder psychische Gewalttat oder eine bestimmte Impfung sein, die zu einem Gesundheitsschaden geführt hat. Als Sachleistungen kommen beispielsweise Leistungen der Krankenbehandlung, zur Teilhabe oder aufgrund einer Pflegebedürftigkeit in Betracht. Als finanzielle Unterstützung kommen monatliche Entschädigungsleistungen und Leistungen zum Berufsschadensausgleich in Betracht. Ob und welche Leistungen Ihnen zustehen können, hängt von Ihrer individuellen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Situation in Folge des schädigenden Ereignisses ab.

Freigabevermerk

24.10.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Infobereiche