Kundenselbstablesung zur Wasser-Schmutzwasserabrechnung 2023

Kundenselbstablesung zur Wasser-Schmutzwasser-Abrechnung 2023

In der KW49 werden von unserer beauftragten Firma co-met GmbH die entsprechenden Anschreiben für die Kundenselbstablesung der Wasserzähler für die Wasser-Schmutzwasserjahresabrechnung 2023 zur Post gegeben.

Am einfachsten und schnellsten geht es, wenn Sie den Zählerstand hier https://www.ablesen.de/oberhausen​​​​​​​ eingeben. Mit der Eingabe Ihrer Adressnummer/Objektnummer und Ihres individuellen Passworts können Sie sich einloggen.

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit den auf der Ablesekarte abgedruckten QR-Code mithilfe der Kamera Ihres Smartphones zu scannen oder die OCR-Erkennung zu nutzen.

Wie in den letzten Jahren auch, haben Sie außerdem die Möglichkeit den Zählerstand mit Datum der Ablesung auf der beiliegenden Antwortkarte einzutragen. Den Zählerstand Ihres Gartenwasserzählers können Sie ebenfalls über die Ablesekarte mitteilen. Diese Karte kann in jeden Postbriefkasten zur Zustellung an die Firma co-met eingeworfen werden. Wollen Sie Ihren Zählerstand per Fax versenden, ist auf dem Anschreiben die entsprechende Fax-Nr. vermerkt.

Selbstverständlich können Sie Ihre ausgefüllte Karte auch im Rathaus in Oberhausen oder der Ortsverwaltung in Rheinhausen abgeben.

Ihre Zählerstände sollten bis spätestens 27.12.2023 mitgeteilt werden, da wir ansonsten Ihren Wasserverbrauch schätzen müssen.

 

Lebenslagen: Oberhausen-Rheinhausen

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Hauptbereich

Besondere Rahmenbedingungen

Erdbebensicheres Bauen

Etwa einmal in zehn Jahren ist in Baden-Württemberg mit einem mittelstarken Beben zu rechnen, das Gebäudeschäden und Betriebsstörungen in größerem Umfang verursachen kann. Starke und damit möglicherweise auch katastrophale Beben sind sehr selten, aber nicht völlig ausgeschlossen.

Hochwasserschutz

Liegt das Baugrundstück in einem hochwassergefährdeten Gebiet, ist es sinnvoll, bereits bei Planung des Gebäudes geeignete Vorkehrungen zu treffen. Dadurch können Schäden in größerem Umfang vermieden werden, z.B. indem Sie

  • das Kellergeschoss wasserdicht bauen,
  • ganz auf Kellerräume verzichten oder tiefer gelegene Gebäudeöffnungen verschließen). Öltanks in hochwassergefährdeten Gebieten müssen speziell gesichert werden.

Naturschutz

Für Baumaßnahmen können naturschutzrechtliche Genehmigungen oder Bescheinigungen erforderlich sein. Das sind beispielsweise:

  • Erlaubnisse oder Befreiungen von Festsetzungen der Schutzgebietsverordnungen
  • Genehmigung einer Werbeeinrichtung im Außenbereich
  • Genehmigung für eine Aufschüttung oder Abgrabung im Außenbereich bei Überschreiten einer bestimmten Größenordnung

Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für eine Baumaßnahme wird die naturschutzrechtliche Gestattung in der Regel nach Abstimmung mit den Naturschutzbehörden miteinbezogen, sodass nur eine Entscheidung ergeht. Ist ein Vorhaben mit einem Eingriff in Natur und Landschaft oder in ein Natura 2000-Gebiet verbunden, werden in der Entscheidung auch die erforderlichen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen festgelegt.

Vertiefende Informationen

  • Alle wichtigen Informationen zum Erdbebendienst finden Sie in der Lebenslage "Sicherheit und Gefahrenabwehr".
  • Weitere Informationen zum Hochwasserschutz finden Sie in der Lebenslage "Umwelt".
  • Hinweise für eine geeignete Bauvorsorge und Hochwasserschutz finden Sie unter HochwasserBW. Um das wirtschaftliche Risiko zu mindern, kann auch der Abschluss einer Hochwasserversicherung sinnvoll sein. Grundlage für die Kalkulation der Prämien liefern die Hochwassergefahrenkarten.

Freigabevermerk

27.10.2023; Umweltministerium Baden-Württemberg

Infobereiche