Kundenselbstablesung zur Wasser-Schmutzwasserabrechnung 2023

Kundenselbstablesung zur Wasser-Schmutzwasser-Abrechnung 2023

In der KW49 werden von unserer beauftragten Firma co-met GmbH die entsprechenden Anschreiben für die Kundenselbstablesung der Wasserzähler für die Wasser-Schmutzwasserjahresabrechnung 2023 zur Post gegeben.

Am einfachsten und schnellsten geht es, wenn Sie den Zählerstand hier https://www.ablesen.de/oberhausen​​​​​​​ eingeben. Mit der Eingabe Ihrer Adressnummer/Objektnummer und Ihres individuellen Passworts können Sie sich einloggen.

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit den auf der Ablesekarte abgedruckten QR-Code mithilfe der Kamera Ihres Smartphones zu scannen oder die OCR-Erkennung zu nutzen.

Wie in den letzten Jahren auch, haben Sie außerdem die Möglichkeit den Zählerstand mit Datum der Ablesung auf der beiliegenden Antwortkarte einzutragen. Den Zählerstand Ihres Gartenwasserzählers können Sie ebenfalls über die Ablesekarte mitteilen. Diese Karte kann in jeden Postbriefkasten zur Zustellung an die Firma co-met eingeworfen werden. Wollen Sie Ihren Zählerstand per Fax versenden, ist auf dem Anschreiben die entsprechende Fax-Nr. vermerkt.

Selbstverständlich können Sie Ihre ausgefüllte Karte auch im Rathaus in Oberhausen oder der Ortsverwaltung in Rheinhausen abgeben.

Ihre Zählerstände sollten bis spätestens 27.12.2023 mitgeteilt werden, da wir ansonsten Ihren Wasserverbrauch schätzen müssen.

 

Lebenslagen: Oberhausen-Rheinhausen

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Überwachung der Geschwindigkeit - Bußgelder

Bei Geschwindigkeitskontrollen kommen beispielsweise zum Einsatz :

  • Lichtschranken
  • Brückenabstandsmessverfahren
  • Lasertechnologie (sowohl Großgeräte als auch Handlasermessgeräte)
  • Videofahrzeuge

Strecken oder Orte, an denen häufig Unfälle passieren, werden besonders intensiv überwacht.

Um Staus zu vermeiden und einen größtmöglichen Verkehrsfluss zu ermöglichen, werden auf einigen Autobahnen in Baden-Württemberg sogenannte "Streckenbeeinflussungsanlagen" eingesetzt. Diese geben, je nach Auslastung des jeweiligen Streckenabschnitts, unter anderem die "optimale" Geschwindigkeit vor und ersetzen damit die starren Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Wenn sich bei einer Verkehrskontrolle gezeigt hat, dass Sie zu schnell gefahren sind, werden je nachdem, wie Ihr Fall gewertet wird, ein Bußgeld, Punkte "in Flensburg" oder ein Fahrverbot verhängt. Ausschlaggebend für die Bewertung ist beispielsweise,

  • ob Sie innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren sind,
  • mit welchem Fahrzeug (zum Beispiel Pkw, Bus, Motorrad) Sie unterwegs waren und
  • die Höhe der Übertretung.

Im Punktekatalog des Kraftfahrt-Bundesamts finden Sie Informationen darüber, welche Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit wie vielen Punkten oder einem Fahrverbot geahndet werden.

Sollten Sie eine solche Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen haben und das Bußgeld oder die Strafe rechtskräftig geworden sein, werden die vergebenen Punkte ins Verkehrszentralregister eingetragen. Wie Sie Ihren Punktestand erfragen können, erfahren Sie im Kapitel "Fahreignungsregister" der Lebenslage "Führerschein".

Darüber hinaus stellen einige Verkehrssicherheitsverbände sowie private Anbieter im Internet "Bußgeldrechner" kostenlos zur Verfügung.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Stand: 30.03.2022

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

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