Amtliche Bekanntmachungen und Umfragen
Schöffenwahlen 2023 für die Amtszeit 2024 bis 2028
Veröffentlicht am:
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger aus Oberhausen-Rheinhausen,
im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung (Gemeinderat) und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Karlsruhe schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Wer das Amt eines Schöffen bzw. Jugendschöffen gern begleiten möchte, kann sich bis zum 28.02.2023 bei der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen, Büro des Bürgermeisters, Frau Dürr, Tel. 07254/503-101, E-Mail: melanie.duerr@oberhausen-rheinhausen.de, Herrn Sievert, Tel. 07254/503-110, E-Mail: dominic.sievert@oberhausen-rheinhausen.de bewerben.
Die entsprechenden Formulare können unter den nachstehenden Links heruntergeladen werden.
Bewerbungsformular für Schöffen
Bewerbungsformular für Jugendschöffen
Eine Zusicherung der Wahl ist damit nicht verbunden, da dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht stets doppelt so viele Kandidaten vorzuschlagen sind, wie tatsächlich zu wählen sind.
Für Ihre Bemühungen sagen wir Ihnen schon jetzt recht herzlichen Dank.
Ihr
Manuel Scholl, Bürgermeister
Ortsübliche Bekanntmachung der Änderungsgenehmigung des Verkehrslandeplatzes Speyer zur Zulassung von Instrumentenanflugbetrieb (auf bestehender non-instrument runway)
Veröffentlicht am:
Öffentliche Bekanntmachung - Allgemeinverfügung zur Sperrung der Grill- und Feuerstellen im Landkreis
Veröffentlicht am:
Fuchsräude in der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen
Veröffentlicht am:
Im Bereich der Baggerseen Erlichsee wurden verendete Füchse gefunden, welche an den Folgen der Räude gestorben sind.
Sollte ein erkrankter oder gar verendeter Fuchs entdeckt werden, melden Sie sich bitte umgehend bei der Ortspolizeibehörde Oberhausen-Rheinhausen unter der Rufnummer 07254/503-0 oder per E-Mail unter ordnungsamt(@)oberhausen-rheinhausen.de
Bei der Räude handelt es sich um eine ansteckende, parasitäre Hauterkrankung, ausgelöst durch Grabmilben (Sarcoptes cani). Die Milben sind obligate Parasiten und außerhalb eines Wirtstieres nur wenige Tage überlebensfähig. Die Übertragung erfolgt daher meistens durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren. Gefährdet können Hunde und Katzen, aber auch Pferde und andere Weidetiere sein. Es ist ratsam, den unbeobachteten Freilauf im Bereich seiner Haustiere zum jetzigen Zeitpunkt einzuschränken.
Menschen könnten sich an der Räude nicht anstecken. Bei der Räude sei der Mensch ein sogenannter Fehlwirt und habe, wenn überhaupt, nur schwache Symptome. Denn die Räudemilben fühlten sich in der menschlichen Haut zum Glück nicht wohl. Hunde hingegen könnten sich durch den Kontakt zu Füchsen beziehungsweise Fuchsbauten mit der Räude anstecken und erkranken.
Der Parasit legt seine Eier in die Haut des Wirtstieres. Die Milben vermehren sich binnen kurzer Zeit zu Millionen nur unter dem Mikroskop sichtbaren Individuen. Dies führt zu starken Haut- und Juckreizungen mit erheblichen Kratzverletzungen und zum Fellverlust. Als Folge entstehen Sekundärkrankheiten wie Entzündungen, schmierige Hautpartien und schorfige Wunden. In der Regel führt die Krankheit bei einem unbehandelten Tier innerhalb von drei Monaten zum Tode.
Gemeindeverwaltung Oberhausen-Rheinhausen
- Bürgerbüro -