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Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
durch das Urteil des VGH Baden-Württemberg wurde die nächtliche Ausgangssperre für das Land Baden-Württemberg aufgehoben. Gleichzeitig hat das Gericht jedoch dem Grunde nach die Rechtmäßigkeit einer Ausgangssperre bei hohen Fallzahlen anerkannt, sofern diese regional beschränkt ist. Das Land Baden-Württemberg hat daher den Landkreisen mitgeteilt, dass sie bei einer Inzidenz von mehr als 50 eine solche ab 21:00 anordnen sollen. Voraussetzung dafür ist neben dem Wert auch eine diffuse Situation, aus der ein konkreter Ausbruchort der Coronaausbreitung nicht abzuleiten ist. Ergänzend muss diese Verfügumg auch darlegen, wie damit die Ausbreitung des Virus eingeschränkt werden kann.
Im Hinblick darauf hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung verkündet, die eine Ausgangssperre ab 21:00 Uhr vorsieht. Diese finden Sie hier.
Wir hoffen alle, dass wir bald den 50er Wert unterschreiten werden und damit die Verfügung automatisch außer Kraft tritt.
Ihr Martin Büchner
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