Ukraine-Hilfe: Oberhausen-Rheinhausen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Oberhausen-Rheinhausen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Hauptbereich

Ukraine-Hilfe Oberhausen-Rheinhausen

Das Landratsamt Karlsruhe sucht Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für Ukrainisch und Russisch

Nach der Ankunft vieler Menschen aus der Ukraine, ist das Landratsamt Karlsruhe auf der Suche nach Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern, die Ukrainisch oder Russisch sprechen. Dazu gibt es am 1. und 2. April einen kostenlosen Qualifizierungsworkshop. Im Anschluss können die eigenen Sprachkenntnisse genutzt werden, um Geflüchteten eine barrierefreie Kommunikation in Deutschland zu ermöglichen.

Im Landkreis Karlsruhe sind insgesamt in verschiedenen Sprachen bereits über 90 Sprachmittlerinnen und Sprachmittler aktiv. Deren Aufgabe ist es, bei Gesprächen in Schulen, Kindergärten, Behörden und diversen Beratungsdiensten in den Kommunen des Landkreises Karlsruhe zu dolmetschen. Darauf bereitet die zweitägige Qualifizierung vor. Themen wie Schweigepflicht, die Rolle der Sprachmittler sowie Abgrenzung und Techniken zur Sprachmittlung werden vermittelt. Außerdem werden ein vielseitiges Fortbildungsprogramm, ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit anderen Engagierten und eine Aufwandspauschale angeboten. Die Ehrenamtskoordination der Kreisintegrationsstelle im Landratsamt Karlsruhe und der Caritasverband Ettlingen koordinieren als zentrale Ansprechstellen die Einsätze der ehrenamtlichen Sprachmittlerinnen und Sprachmittler.

Weitere Informationen zur Anmeldung gibt die Ehrenamtskoordination der Kreisintegrationsstelle unter Telefon 0721 936-77190 sowie schriftlich per Mail an sprachmittler(@)landratsamt-karlsruhe.de und über die Website unter https://www.landkreis-karlsruhe.de/Sprachmittler.

 

Pressemitteilung des Landkreis Karlsruhe vom 17.03.2022

Der Landkreis bespricht mit seinen Kommunen die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine

Bei der Aufnahme der Geflüchteten aus dem Kriegsgebiet der Ukraine arbeitet der Landkreis Karlsruhe eng mit seinen 32 Städten und Gemeinden zusammen. Daher hat er die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen bei einem digitalen Treffen am Mittwochmorgen, 9. März, über wichtige Eckpunkte informiert. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden vor allem Möglichkeiten für eine kurzfristige Unterbringung der Menschen diskutiert. Nach ersten Schätzungen könnten rund eine Million Geflüchtete Deutschland erreichen: Von dieser Anzahl ausgehend bereitet sich der Landkreis auf die Aufnahme von über 5.000 Menschen vor. Die Ersten sind bereits in größerer Zahl in Sulzfeld und Stutensee angekommen. Um die zeitnahe Ankunft weiterer Geflüchteter zu stemmen, schafft der Landkreis Kapazitäten in landkreiseigenen Unterbringungen und durch Mietobjekte. Zusätzlich akquirieren die Städte und Gemeinden kommunale und private Unterkünfte. Gemeinsam können so schon in den kommenden Tagen voraussichtlich bis zu 2.900 Plätze zur Verfügung gestellt werden. „Die ersten Rückmeldungen zeigen, wir sind handlungsfähig“, betont Landrat Dr. Christoph Schnaudigel.

Bei den Gesprächen zwischen dem Landkreis und den Kommunen wurde erneut deutlich, dass private Angebote für Wohnraum unabdingbar sind. Damit Privatpersonen dieses schnell und einfach melden können, stellt der Landkreis auf seiner Homepage ein Formular bereit: www.landkreis-karlsruhe.de/UkraineWohnraumhilfe. Daneben kann das Hilfsangebot auch direkt bei den Kommunen oder über ein Formular beim Land gemeldet werden: https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Auslaender+und+Fluechtlingspolitik/Sie+wollen+helfen_.

Hilfe ist jedoch auch weiterhin vor Ort nötig. Einige Kommunen im Landkreis engagieren sich mit eigenen Hilfsaktionen oder unterstützen private Initiativen vor Ort. Zudem unterstützt der Landkreis mit seinen Kommunen und deren Feuerwehren eine Spendenaktion des Landkreises Freudenstadt. Dieser ist eng mit seinem polnischen Partnerlandkreis Tomaszowski verbunden, der direkt an der ukrainischen Grenze liegt. Über die Aktion werden dringend benötigte Materialien zum Bevölkerungsschutz sowie für die Grundbedürfnisse der in Polen ankommenden Geflüchteten organisiert und gesammelt an die ukrainische Grenze in den Partnerkreis gebracht. Bei der nächsten Fahrt wird der Transport größtenteils von den Kreisfeuerwehren aus Karlsruhe übernommen. Wer helfen möchte, kann dies mit einer Spende tun:

„Landkreis Freudenstadt Sonderkonto Ukrainehilfe“
Kreissparkasse Freudenstadt
IBAN: DE24 6425 1060 0013 7206 69

Hinweis: Bei Beträgen bis 200 Euro gilt der Kontoauszug als Spendenbescheinigung

 

Pressemitteilung des Landkreis Karlsruhe vom 09.03.2022

 

Bürgermeister Manuel Scholl zur aktuellen Situation der Ukraine-Krise in Oberhausen-Rheinhausen

Veröffentlicht am:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

niemand hätte sich vorstellen können, dass im Jahr 2022 in Europa ein Krieg ausbrechen würde. Die traurige Wahrheit sieht leider anders aus. Aktuell befinden sich hunderttausende auf der Flucht vor Russlands Militärmacht und viele davon werden in unserem Landkreis Schutz suchen. In der Gemeindeverwaltung laufen bereits die Vorbereitungen zur Aufnahme der ankommenden Flüchtlinge, wobei wir in engem Kontakt zum Landkreis Karlsruhe stehen.

In den letzten Tagen haben bereits einige Bürgerinnen und Bürger zu uns Kontakt aufgenommen und ihre Bereitschaft signalisiert, ankommende Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet privat bei sich aufzunehmen. Wieder einmal zeigt sich die Hilfsbereitschaft in unserer Gemeinde, was mich mit Stolz erfüllt. Wichtig ist, dass alle ankommenden Flüchtlinge, auch wenn sie privat aufgenommen werden, bei uns in der Verwaltung angemeldet werden. Damit die Aufnahme möglichst koordiniert erfolgt und wir zu jeder Zeit einen Überblick über die möglichen Kapazitäten in unserer Gemeinde haben, wird diese innerhalb der Gemeindeverwaltung zentral bearbeitet.

Frau Özel Telefonnummer: 07254 503-123

Frau Muth Telefonnummer: 07254 503-120

Email: ukraine-hilfe(@)oberhausen-rheinhausen.de

Aktuell ist das Wichtigste für die ankommenden Flüchtlinge eine Unterkunft zu finden. Viele kommen mit nichts als einem Koffer und hoffen, dass sie in Deutschland zur Ruhe kommen können, um Kraft zu sammeln, nach den schlimmen Erlebnissen in ihrem Heimatland.

Die Gemeinde wäre den Mitbürgerinnen und Mitbürgern dankbar, wenn sie Räumlichkeiten zur Verfügung stellen könnten, damit die Frauen und Kinder ein Dach über dem Kopf haben, wo sie etwas Ruhe finden können.

Selbstverständlich werden auch von Seiten der Gemeinde Übernachtungsmöglichkeiten geschaffen, doch sie dürften bei weitem nicht reichen. Deshalb die Bitte an Sie: „Öffnen Sie Ihre Türen und haben Sie ein Herz für die Flüchtlinge.“.

Sollten Sie Räumlichkeiten zur Verfügung stellen können, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die oben genannten Kolleginnen.

Ich verbleibe mit herzlichen Grüßen und mit tiefer Dankbarkeit.

Ihr Bürgermeister Manuel Scholl

Der Landkreis Karlsruhe kann kurzfristig 1.000 Plätze für Geflüchtete aus der Ukraine bereitstellen

Im Landkreis Karlsruhe werden in den kommenden Tagen zahlreiche Geflüchtete aus dem Kriegsgebiet der Ukraine erwartet. Die Vorbereitungen für deren Unterbringung sind derzeit in vollem Gang. Kurzfristig kann der Landkreis rund 1.000 Plätze in eigenen oder angemieteten Unterkünften für Geflüchtete zur Verfügung stellen. „Wir profitieren von unseren Erfahrungen aus der Flüchtlingsaufnahme in den Jahren 2015 und 2016“, teilte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel bei der digitalen Pressekonferenz am Dienstag, 8. März, mit. „Schauen wir uns jedoch die Schätzungen an, wie viele Menschen aus der Ukraine flüchten werden, wie viele von ihnen in Deutschland ankommen und schließlich im Landkreis Karlsruhe untergebracht werden müssen, reichen diese Kapazitäten nicht aus“, betont er. Der Landkreis arbeite daher seit Beginn des Krieges daran, weitere Plätze in Unterkünften zu schaffen. Landrat Dr. Schnaudigel appelliert aber auch an die Kommunen, Privatpersonen wie auch Unternehmen, bei der Suche geeigneten Unterbringungen und Wohnraum zu aktivieren.

Die ersten rund 40 Menschen sind am Montagabend in der Gemeinschaftsunterkunft in Sulzfeld angekommen und dort vom Landkreis untergebracht. Zwei weitere Busse mit insgesamt etwa 130 Personen werden innerhalb der nächsten Tage erwartet. Einige Ankommende werden in Sulzfeld aufgenommen, darüber hinaus werden Kapazitäten in einer weiteren Unterkunft genutzt – voraussichtlich in Waghäusel. Zusätzliche Kapazitäten will der Landkreis unter anderem in Malsch, Weingarten und Gondelsheim nutzen. Darüber hinaus stehen in Kronau, Östringen und Heidelsheim Plätze für eine vorübergehende Unterbringung zur Verfügung.

„Um ausreichend Möglichkeiten zur Unterbringung bereitzustellen, benötigen wir die Unterstützung unserer Kommunen. Der Zustrom der Geflüchteten erreicht uns schon jetzt. Daher müssen wir handeln und zusammenarbeiten“, sagt Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Der Landkreis bereitet sich entsprechend erster Schätzungen auf die Unterbringung von rund 5.000 Personen vor. Die Erfahrungen aus der Flüchtlingsthematik aus den Jahren 2015 und 2016 stimmen optimistisch, dass der Landkreis gemeinsam mit seinen Kommunen und dem ehrenamtlichen Engagement Herausforderungen wie diese meistern kann. Auch damals lag der Höchststand an Geflüchteten, die gleichzeitig im Kreis aufgenommen wurden, bei rund 5.000.

Für eine zusätzliche Entlastung sorgen private Angebote von Wohnraum für Geflüchtete. Der Landkreis will ein Portal einrichten, über welches Privatpersonen konkrete Angebote in den Städten und Gemeinden des Landkreises Karlsruhe melden können. Das schaffe weitere wichtige und dringend benötigte Kapazitäten. „Im Mittelpunkt steht, dass die Menschen aus den Kriegsgebieten bei uns zur Ruhe kommen können“, betont Landrat Dr. Schnaudigel.

 

Pressemitteilung des Landkreis Karlsruhe vom 08.03.2022

Im Landkreis Karlsruhe sind die ersten Flüchtlinge aus der Ukraine angekommen

Die Bilder von flüchtenden Menschen aus der Ukraine gehen derzeit um die Welt. Die Auswirkungen des Kriegs werden auch im Landkreis Karlsruhe deutlich. So werden am Montagabend die ersten Flüchtlinge aus dem Kriegsgebiet in zwei Bussen auch in einer Unterkunft des Landkreises Karlsruhe aufgenommen und in der Gemeinschaftsunterkunft in Sulzfeld untergebracht. Organisiert wurden die Busse und ihre Reise von einem privaten Verein. Ihr Weg über die Grenze führte von der Ukraine über Moldawien. Nachdem die kurzfristige Unterbringung in der Stadt Karlsruhe nicht möglich war, wurde der Landkreis Karlsruhe angefragt. Dieser hat umgehend seine Aufnahmebereitschaft signalisiert. Der Kontakt kam über die ehemalige Staatssekretärin Katrin Schütz zustande.

Dass für diesen Fall Kapazitäten bereitstehen und weitere geschaffen werden sollen, verdeutlichte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel erst vor wenigen Tagen gegenüber den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen. Die Vorbereitungen, die bereits Ende der vergangenen Woche präventiv für die Aufnahme von Geflüchteten getroffen wurden, haben sich bewährt. Der Landkreis rechnet damit, dass in naher Zukunft weitere Geflüchtete ankommen und stellt sich dafür auf.

Neben der Unterbringung durch die öffentlichen Aufgabenträger sind auch private Initiativen im Landkreis bei der Flüchtlingsaufnahme aktiv: In Stutensee sind darüber am Wochenende die ersten 45 Personen aus der Ukraine angekommen.

Eine Unterbringung durch Privatpersonen ist ausdrücklich möglich und auch gewünscht. Für diejenigen, die nicht auf diese Weise unterkommen, sorgt der Staat: Das Regierungspräsidium weist den Landkreisen die Geflüchteten zu. Das Landratsamt Karlsruhe kann kurzfristig bis zu 250 Plätze in vorläufiger Unterbringung zur Verfügung stellen und bereitet weitere Unterkünfte vor. In den Städten und Gemeinden können Plätze in der Anschlussunterbringung genutzt werden. Um die Verteilung europa-, bundes- und landesweit ordnen zu können, müssen alle Menschen erfasst werden. Deshalb ist es wichtig, dass alle Flüchtlinge bei den unteren Ausländerbehörden – sprich bei Großen Kreisstädten in den Rathäusern beziehungsweise dem Landratsamt für die kreisangehörigen Gemeinden – gemeldet und registriert werden. 

Pressemitteilung des Landkreis Karlsruhe vom 07.03.2022

Ukraine-Hilfe in Oberhausen-Rheinhausen - Antworten auf häufige Fragen

Bei der Gemeindeverwaltung gehen vermehrt Anfragen besorgter Bürgerinnen und Bürger ein, die Menschen in der Ukraine und von dort Geflüchteten helfen wollen. Im Folgenden möchten wir dazu die wichtigsten Fragen beantworten.

 

- Kann ich ukrainische Flüchtlinge bei mir privat unterbringen?

Ja, Sie können ukrainische Verwandte oder Bekannte privat bei sich aufnehmen. Wir bitten Sie in diesem Fall darum, nach der Ankunft der Personen gemeinsam zur Anmeldung in das Rathaus zu kommen.

 

- Müssen ukrainische Flüchtlinge einen Asylantrag stellen?

Nein. Ein Asylantrag kann zwar jederzeit, muss jedoch nicht zwingend gestellt werden. Am 04.03.2022 wurde die EU-Massenzustromrichtlinie aktiviert. Damit wird ohne aufwändiges Asylverfahren für die Dauer von einem Jahr vorübergehender Schutz in der EU gewährt.

 

- Kann ich persönlich helfen?

Ja. Wenn Sie Ihre ukrainischen oder russischen Sprachkenntnisse zur Verfügung stellen wollen, geflüchteten Familien Wohnraum anbieten können oder sich ehrenamtlich um eine Familie kümmern möchten, kontaktieren Sie die Gemeineverwaltung unter der Mail-Adresse ukraine-hilfe(@)oberhausen-rheinhausen.de oder telefonisch unter der Rufnummer Telefonnummer: 07254 503-123 oder Telefonnummer: 07254 503-120.

 

- Wo erhalte ich weitere Informationen zur Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge in Deutschland?

Ausführliche Informationen im Kontext der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine sind auf der Homepage des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg verfügbar. Dort wurde eine separate Website mit Antworten auf häufige Fragen eingerichtet.

 

- Wo erhalte ich weitere Informationen zur Lage in der Ukraine?

Kontinuierlich aktualisierte Nachrichten zur Situation in der Ukraine sind auf der Internetpräsenz des Auswärtigen Amts verfügbar.

Landkreis informiert seine Kommunen über die wichtigsten Eckpunkte zur Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine

Nach dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine erwarten die Vereinten Nationen bis zu vier Millionen Geflüchtete aus den Kampfgebieten. Rund 500.000 Menschen halten sich bereits in der Europäischen Union auf, die ersten sind in Deutschland eingetroffen.

Um aus erster Hand einen Überblick über die aktuelle Situation zu geben und eine geordnete Aufnahme von Flüchtlingen sicherzustellen, hatte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel die Oberbürgermeister/-innen und Bürgermeister/-innen am Mittwochmorgen zu einer Videokonferenz eingeladen. Konkrete Zahlen, wie viele Menschen den Landkreis Karlsruhe erreichen, sind noch nicht bekannt. Fest steht aber, dass Geflüchteten aus der Ukraine ohne aufwändiges Asylverfahren als sogenannte „Kontingentflüchtlinge“ für die Dauer von einem Jahr vorübergehender Schutz gewährt wird. Damit einher gehen Sozial- und Gesundheitsleistungen.

Um die Verteilung europa-, bundes- und landesweit ordnen zu können, müssen alle Menschen erfasst werden. Deshalb ist es wichtig, dass alle neu Angekommenen bei den unteren Ausländerbehörden – sprich bei Großen Kreisstädten in den Rathäusern beziehungsweise dem Landratsamt für die kreisangehörigen Gemeinden – gemeldet und registriert werden müssen.  Eine Unterbringung durch Privatpersonen ist ausdrücklich möglich und auch gewünscht: „Das Unterkommen bei Familienangehörigen oder Bekannten ist ein wichtiges Element“, unterstreicht Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Feste Vorgaben, die die Immobilien dafür erfüllen müssen, so eine häufig gestellte Frage, gibt es nicht. Allgemeine baurechtliche Bestimmungen dürfen hierfür aber nicht außer Kraft gesetzt werden.

Für diejenigen, die nicht auf diese Weise unterkommen, sorgt der Staat: Das Regierungspräsidium weist den Landkreisen die Geflüchteten zu. Das Landratsamt Karlsruhe kann kurzfristig bis zu 250 Plätze in vorläufiger Unterbringung zur Verfügung stellen. In den Städten und Gemeinden können Plätze in der Anschlussunterbringung genutzt werden. „Das wird aber nicht ausreichen“, prognostizierte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Er kündigte an, dass der Landkreis bereits dabei ist, sich nach zusätzlichen Kapazitäten umzusehen und appellierte an die Runde der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, dies ebenfalls zu tun. Er betonte dabei, dass die Aufnahme anderer Asylbewerber unabhängig davon gewährleistet sein muss. Eine Aufnahme unter Bedingungen des Katastrophenschutzes, zum Beispiel in Hallen, komme nur bei einem plötzlichen Zustrom sehr vieler Menschen in Betracht und müsse bei der planmäßigen Organisation der Unterbringung außer Betracht bleiben. „Die Leistungsfähigkeit des Katastrophenschutzes muss in jedem Fall gewährleistet bleiben“, so der Landrat.

Ausdrücklich begrüßt hat Landrat Dr. Christoph Schnaudigel Hilfs- und Solidaritätsangebote. Auch hier sollte eine Unterstützung geordnet erfolgen, weshalb er beispielhaft auf bereits gestartete Aktionen in Ettlingen (www.ettlingen.de/ukraine-hilfe.de) und Bruchsal (Facebook: fb.me/ukraine.bruchsal oder Instagram: @ukraine.bruchsal) hinwies.

Ein weiteres wichtiges Augenmerk richtet sich auf die Sicherheit und Vorsorge für Infrastrukturen wie die Strom- und Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung und die Kommunalverwaltungen, die potenzielle Ziele für Cyberangriffe sind. Der Landrat empfahl, die in allen Gemeinden vorliegenden Planungen für solche Fälle zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

Für Hektik oder gar Panik sieht Landrat Dr. Schnaudigel aber keinen Grund. „Gemeinsam werden wir uns auch dieser Herausforderung stellen,“ sagte er im Hinblick auf die erfolgreich bewältigte Flüchtlingskrise aus dem Jahr 2015 sowie auf Grundlage der Erfahrungen aus der Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Pressemitteilung des Landkreis Karlsruhe vom 02.03.2022

Infobereiche